Zuständigkeit nach Gemeinden
Der Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land bezweckt für seine Mitglieder:
- gemeinsam eine regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu führen und die gesetzlichen Aufgaben aus dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wahrzunehmen;
- gemeinsam ein regionales Mandatszentrum zu führen, um behördliche Massnahmen (Beistandschaften) sowohl aus dem Kindes- als auch Erwachsenenschutzrecht durch eine ausreichende Anzahl angestellter Beistandspersonen wahrnehmen zu lassen.