Aufgabenbereich
Die Aufgabenbereiche umfassen dabei gemäss Art 391 Abs. 2 ZGB die Personen- und Vermögenssorge und den Rechtsverkehr. Die Dauer der Begleitungen und Vertretungen gehen von einigen Monaten (Vertretungen im Nachlass, Vaterschaftsanerkennungen, etc.) bis hin zu mehreren Jahren (Übernahme der Rechnungsführung und Vermögensverwaltung, Vertretungen infolge Handlungsunfähigkeit, etc.).