Die Berufsbeistandschaft

Das Leben, ob jung oder alt, hält allerhand Herausforderungen für uns parat. Schnell kann es passieren, dass man kurzeitig, über längere Zeit oder auch generell zur Bewältigung solcher Herausforderungen nicht mehr selbständig dazu in der Lage ist.

In solchen Situationen kann es entlastend sein, wenn einem jemand zur Seite steht, welcher persönliche Entscheide mitträgt oder gar übernimmt. Errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land eine Beistandschaft und setzt eine Berufsbeistandsperson ein, so sind wir im Wahlkreis Luzern-Land (s. Zuständigkeit nach Gemeinden) dazu die ausführende Stelle.

Kinder und Jugendliche (Kesb lula)

Erwachsenenschutz

Wir verfolgen das Ziel, erwachsene Personen, die aufgrund von Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln, zu schützen und zu unterstützen. Dies umfasst folgende Aspekte:

Rechtliche Vertretung
Personen, die nicht mehr in der Lage sind, selbständig zu handeln, können durch eine Beistandsperson vertreten werden u.a. bei Veräusserungen von Liegenschaften oder bei der Erledigung von Erbschaftsangelegenheiten.

Persönliche Unterstützung
Bei der Bewältigung in den alltäglichen Lebensbereichen organisiert die Beistandsperson Hilfe, um die Selbständigkeit der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten.

Einkommens- und Vermögensverwaltung
Die Beistandsperson verwaltet das Einkommen und das Vermögen nach den Grundsätzen des VBVV und macht sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend.

Wohnen und Arbeit
Bei der Verwaltung der eigenen Wohnung oder bei Übertritten in eine Organisation (Heim etc.) sowie beim Erhalt oder Neuorientierung der Tagesstruktur kann eine Beistandsperson wichtig Funktionen übernehmen und Verantwortung tragen.

Gesundheit
Werden Entscheidungen notwendig und ist man selbständig nicht mehr dazu in der Lage, so kann diese Funktion einer Beistandsperson übertragen werden.

Kindesschutz

Wir verfolgen das Ziel, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und es vor Gefahren zu schützen. Folgend Aufgaben können einer Beistandsperson übertagen werden:

  • Unterstützung der Eltern in der Entwicklung und Förderung des Kindes
  • Das Kind in der Ausübung seiner Rechte zu unterstützen
  • Die Einkommens- und Vermögensverwaltung, sofern dazu aus einem Grund die Eltern nicht in der Lage sind, zu übernehmen
  • Prozess bei Unterhaltsklagen oder Vaterschaftsabklärungen begleiten
  • Bei der Platzierung eines Kindes während dem Ein- und Austrittprozess sowie während dem Aufenthalt wichtige Funktionen übernehmen
Kindesschutz
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